Professionelle Schallpegelmesser für exakte Immissionsmessungen

Messung der Lärmbelastung am Wohnort

Die Lärmimmission bezeichnet die Einwirkung von Schall – gemessen als Schallpegel in db – aus einer oder mehreren Lärmquellen auf einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Umgebung. Typische Lärmquellen sind beispielsweise Industrie- und Gewerbeanlagen, Baustellen sowie Sport- und Freizeitveranstaltungen. Da Umweltlärm eine bedeutende Belastung darstellt und sich negativ auf die Gesundheit auswirken kann, ist seine Begrenzung und Kontrolle ein wichtiges Ziel des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

 

Das zentrale Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf Menschen und Natur in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und wird durch spezifische Vorschriften für Schallmessungen wie die TA Lärm, die AVV Baulärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung und die Freizeitlärmrichtlinie ergänzt. Diese relevanten Vorschriften beinhalten die für den entsprechenden Anwendungsbereich relevante Immissionsgrenzwerte, Mess- und Berechnungsmethoden, Genehmigungsvoraussetzungen sowie Kontroll- und Überwachungsverfahren.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert beispielsweise die Anforderungen des § 48 BImSchG und regelt, wie Geräuschimmissionen von neuen oder bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen zu ermitteln und zu beurteilen sind. Dabei verweist sie insbesondere auf die DIN 45645-1, nach der die Messverfahren und die Bestimmung des Beurteilungspegels durchzuführen sind. Geräusche, die aufgrund auffälliger Geräuschsignaturen, wie z.B. Tonhaltigkeiten, besonders störend sind, werden in der Beurteilung mit Zuschlägen versehen. Die messtechnische Ermittlung des Tonhaltigkeitszuschlages erfolgt nach DIN 45681. Für die Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen wird die DIN 45680 herangezogen, auf welche die TA Lärm verweist.

Entsprechend den Vorgaben der TA Lärm müssen die für die Schallmessungen eingesetzten Schallpegelmessgeräte der Genauigkeitsklasse 1 nach DIN EN IEC 61672-1 entsprechen. Sie müssen über eine Baumusterprüfung / Bauartzulassung nach DIN EN IEC 61672-2 verfügen – also als Schallpegelmesser eichfähig sein - und nach DIN EN IEC 61672-3 von hoheitlicher Stelle individuell geprüft bzw. geeicht werden (Eichung/Kalibrierung). Eine gültige Bauartzulassung ist hierbei entscheidend für die Rechtssicherheit der Messwerte.

Entsprechend der Messaufgabe sowie den damit verbundenen Anforderungen und Zielen können unterschiedliche Messgeräte zum Einsatz kommen. Für kurze Schallmessungen über einen repräsentativen Zeitraum, z.B. von bestimmten, wiederkehrenden Betriebszyklen einer Anlage, werden Klasse 1 Schallpegelmesser wie der Nor145 oder der NL53 verwendet, um präzise Schallpegelwerte zu erfassen. Die Anwendung dieser Geräte ist vielfältig.

Aufgrund von Auflagen oder genehmigungsrechtlichen Vorgaben oder aber aus Transparenzgründen kann es auch notwendig bzw. angebracht sein, eine dauerhafte Überwachung des Schallpegels bzw. Umgebungslärms durchzuführen. Diese Langzeitmessungen finden unter anderem an Industrieanlage mit angrenzender Wohnbebauung oder Dauerbaustellen statt und sollen sicherstellen, dass die Immissionsgrenzwerte in den schutzbedürftigen Gebieten eingehalten werden.

Da Langzeitmessungen meist im Freien und autark durchgeführt werden, werden hierfür spezielle Lärmmessstationen wie die Nor1545 eingesetzt. Diese Schallpegelmessgeräte mit Aufzeichnung – als Lärmmonitoring- / Lärmüberwachungssysteme konzipiert – sind für eine langfristige Installation an einem Messort ausgelegt, halten den Witterungsbedingungen stand und können flexibel mit Strom versorgt werden. Herzstück dieser Geräte ist ein präzises Mikrofon, das den Schallpegel in db erfasst. Die Lärmmessstation überträgt die Messdaten direkt per mobiler Internetverbindung in die Cloud, wo sie von einem integrierten Analysator oder über eine spezialisierte Software analysiert und automatisiert ausgewertet werden können. Über ein Webportal wie die NorCloud können Messberichte ortsunabhängig abgerufen und Einstellungen wie Trigger- oder Schwellenwerte vorgenommen werden. Durch das zusätzliche Hardware-Modul NoiseCompass zur Erkennung der Schalleinfallsrichtung und das Software-Modul NoiseTag zur automatisierten KI-Quellenerkennung (adaptiv) kann sichergestellt werden, dass nur das zu beurteilende Anlagengeräusch in die Beurteilung einfließt. Das Post-Processing der Messdaten kann entweder online in der NorCloud oder auch offline in der Software Nor850 erfolgen (Nor850-GA).

Nor145 – Schallpegelmesser Klasse 1

Nor145

Schallpegelmesser Klasse 1

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NL53 – Schallpegelmesser Klasse 1

NL53

Schallpegelmesser Klasse 1

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Nor1545 – Lärmmessstation

Nor1545

Lärmmessstation

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Was sind Schallimmissionen und wie wird Umgebungslärm gemessen?

Schallimmissionen sind die auf Menschen oder einen bestimmten Ort einwirkenden Geräusche, die von einer oder mehreren Schallquellen ausgehen. Sie entstehen beispielsweise durch Industrieanlagen, Gewerbebetriebe, Baustellen oder Verkehr und werden an relevanten Immissionsorten erfasst. Der Schalldruckpegel der einwirkenden Geräusche wird nach definierten Messverfahren mit Schallpegelmessgeräten in Dezibel (dB) gemessen. Für die anschließende Beurteilung gelten je nach Lärmquelle unterschiedliche Vorschriften und Normen. Bei Gewerbe- und Industrieanlagen ist in Deutschland insbesondere die TA Lärm relevant.

Was regelt die TA Lärm und welche Immissionsrichtwerte gelten?

Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) regelt den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Geräuschimmissionen von Gewerbe- und Industrieanlagen und konkretisiert die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie legt Immissionsrichtwerte und Beurteilungsverfahren für die Bewertung von Anlagengeräuschen fest und verweist für Messgeräte,  Messverfahren und die Bestimmung des Beurteilungspegels auf die DIN 45645-1 sowie für die Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche auf die DIN 45680. Die Einhaltung der Richtwerte wird anhand des Beurteilungspegels an maßgeblichen Immissionsorten bewertet. Der konkrete Immissionsrichtwert ist abhängig vom Gebietstyp und der Tageszeit. Für reine Wohngebiete gelten 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts sowie für urbane Gebiete 63 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts.

Was regelt die AVV Baulärm und wie wird Baulärm gemessen?

Die AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm) regelt den Schutz vor Geräuschimmissionen durch Baumaschinen auf Baustellen und enthält Vorgaben zu Immissionsrichtwerten, Messverfahren und Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Immissionsrichtwerte unterscheiden sich je nach Gebietstyp und Tageszeit. Als Beurteilungsparameter wird der Taktmaximalmittelungspegel LAFTm5 (Frequenzbewertung A und Zeitkonstante Fast) verwendet. Die Messkette muss vor und nach jeder Messung mit einem akustischen Kalibrator überprüft werden.  Der Messort liegt bei schutzbedürftigen Gebäuden in der Regel 0,5 m vor dem geöffneten, am stärksten betroffenen Fenster. Abweichend davon kann der Schallpegel in anderen Messsituationen in einer Höhe von mindestens 1,20 m über dem Boden und mit einem Abstand von mindestens 3 m zu reflektierenden Wänden gemessen werden.

Welche Schallpegelmesser der Klasse 1 sind eichfähig und für welche Messungen ist eine Eichung notwendig?

Voraussetzung für die Eichfähigkeit eines Schallpegelmessers der Genauigkeitsklasse 1 nach DIN EN 61672-1 ist eine erfolgreiche Baumusterprüfung. Die Baumusterprüfung wird in Deutschland durch die PTB als Nationales Metrologieinstitut nach dem in der DIN EN 61672-2 beschriebenen Prüfverfahren durchgeführt. Das Verfahren gewährleistet, dass Schallpegelmessgeräte der Klasse 1 auch unter variablen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, elektromagnetische Felder) alle Anforderungen einhalten und stabile sowie verlässliche Messergebnisse erzielt werden. Dieser hohe Qualitätsstandard ist erforderlich, da geeichte Messgeräte für gesetzlich geregelte Messaufgaben, etwa öffentliche Überwachungsaufgaben oder amtliche bzw. gerichtliche Verfahren, eingesetzt werden. Bestimmte Normen wie beispielsweise die TA Lärm sehen ebenfalls die Verwendung geeichter Messgeräte vor.

Welches Messgerät bzw. Monitoringsystem eignet sich für die Umweltlärmüberwachung?

Für die Umweltlärmüberwachung eignen sich je nach Messaufgabe baumustergeprüfte, handgehaltene Schallpegelmessgeräte oder autarke Lärmmonitoringsysteme der Genauigkeitsklasse 1 (DIN EN 61672-1). Für kurze orientierende bzw. repräsentative Lärmmessungen, etwa an einzelnen Industrieanlagen oder bei Anwohnerbeschwerden, eignen sich Messgeräte wie der NL-53 oder der Nor145 von Norsonic. Für langfristiges Lärmmonitoring an Dauerbaustellen oder Industrieanlagen sind wetterfeste Messstationen wie die Nor1545 geeignet. Die Messungen lassen sich über das Monitoringportal NorCloud aus der Ferne überwachen und auswerten. Zusätzliche Module wie NoiseCompass (Richtungserkennung) und NoiseTag (KI-basierte Quellenerkennung) unterstützen die automatisierte Lärmüberwachung.