Was sind Schallimmissionen und wie wird Umgebungslärm gemessen?
Schallimmissionen sind die auf Menschen oder einen bestimmten Ort einwirkenden Geräusche, die von einer oder mehreren Schallquellen ausgehen. Sie entstehen beispielsweise durch Industrieanlagen, Gewerbebetriebe, Baustellen oder Verkehr und werden an relevanten Immissionsorten erfasst. Der Schalldruckpegel der einwirkenden Geräusche wird nach definierten Messverfahren mit Schallpegelmessgeräten in Dezibel (dB) gemessen. Für die anschließende Beurteilung gelten je nach Lärmquelle unterschiedliche Vorschriften und Normen. Bei Gewerbe- und Industrieanlagen ist in Deutschland insbesondere die TA Lärm relevant.
Was regelt die TA Lärm und welche Immissionsrichtwerte gelten?
Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) regelt den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Geräuschimmissionen von Gewerbe- und Industrieanlagen und konkretisiert die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie legt Immissionsrichtwerte und Beurteilungsverfahren für die Bewertung von Anlagengeräuschen fest und verweist für Messgeräte, Messverfahren und die Bestimmung des Beurteilungspegels auf die DIN 45645-1 sowie für die Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche auf die DIN 45680. Die Einhaltung der Richtwerte wird anhand des Beurteilungspegels an maßgeblichen Immissionsorten bewertet. Der konkrete Immissionsrichtwert ist abhängig vom Gebietstyp und der Tageszeit. Für reine Wohngebiete gelten 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts sowie für urbane Gebiete 63 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts.
Was regelt die AVV Baulärm und wie wird Baulärm gemessen?
Die AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm) regelt den Schutz vor Geräuschimmissionen durch Baumaschinen auf Baustellen und enthält Vorgaben zu Immissionsrichtwerten, Messverfahren und Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Immissionsrichtwerte unterscheiden sich je nach Gebietstyp und Tageszeit. Als Beurteilungsparameter wird der Taktmaximalmittelungspegel LAFTm5 (Frequenzbewertung A und Zeitkonstante Fast) verwendet. Die Messkette muss vor und nach jeder Messung mit einem akustischen Kalibrator überprüft werden. Der Messort liegt bei schutzbedürftigen Gebäuden in der Regel 0,5 m vor dem geöffneten, am stärksten betroffenen Fenster. Abweichend davon kann der Schallpegel in anderen Messsituationen in einer Höhe von mindestens 1,20 m über dem Boden und mit einem Abstand von mindestens 3 m zu reflektierenden Wänden gemessen werden.
Welche Schallpegelmesser der Klasse 1 sind eichfähig und für welche Messungen ist eine Eichung notwendig?
Voraussetzung für die Eichfähigkeit eines Schallpegelmessers der Genauigkeitsklasse 1 nach DIN EN 61672-1 ist eine erfolgreiche Baumusterprüfung. Die Baumusterprüfung wird in Deutschland durch die PTB als Nationales Metrologieinstitut nach dem in der DIN EN 61672-2 beschriebenen Prüfverfahren durchgeführt. Das Verfahren gewährleistet, dass Schallpegelmessgeräte der Klasse 1 auch unter variablen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, elektromagnetische Felder) alle Anforderungen einhalten und stabile sowie verlässliche Messergebnisse erzielt werden. Dieser hohe Qualitätsstandard ist erforderlich, da geeichte Messgeräte für gesetzlich geregelte Messaufgaben, etwa öffentliche Überwachungsaufgaben oder amtliche bzw. gerichtliche Verfahren, eingesetzt werden. Bestimmte Normen wie beispielsweise die TA Lärm sehen ebenfalls die Verwendung geeichter Messgeräte vor.
Welches Messgerät bzw. Monitoringsystem eignet sich für die Umweltlärmüberwachung?
Für die Umweltlärmüberwachung eignen sich je nach Messaufgabe baumustergeprüfte, handgehaltene Schallpegelmessgeräte oder autarke Lärmmonitoringsysteme der Genauigkeitsklasse 1 (DIN EN 61672-1). Für kurze orientierende bzw. repräsentative Lärmmessungen, etwa an einzelnen Industrieanlagen oder bei Anwohnerbeschwerden, eignen sich Messgeräte wie der NL-53 oder der Nor145 von Norsonic. Für langfristiges Lärmmonitoring an Dauerbaustellen oder Industrieanlagen sind wetterfeste Messstationen wie die Nor1545 geeignet. Die Messungen lassen sich über das Monitoringportal NorCloud aus der Ferne überwachen und auswerten. Zusätzliche Module wie NoiseCompass (Richtungserkennung) und NoiseTag (KI-basierte Quellenerkennung) unterstützen die automatisierte Lärmüberwachung.


