Die Lärmimmission bezeichnet die Einwirkung von Schall – gemessen als Schallpegel in db – aus einer oder mehreren Lärmquellen auf einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Umgebung. Typische Lärmquellen sind beispielsweise Industrie- und Gewerbeanlagen, Baustellen sowie Sport- und Freizeitveranstaltungen. Da Umweltlärm eine bedeutende Belastung darstellt und sich negativ auf die Gesundheit auswirken kann, ist seine Begrenzung und Kontrolle ein wichtiges Ziel des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
Das zentrale Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf Menschen und Natur in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und wird durch spezifische Vorschriften für Schallmessungen wie die TA Lärm, die AVV Baulärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung und die Freizeitlärmrichtlinie ergänzt. Diese relevanten Vorschriften beinhalten die für den entsprechenden Anwendungsbereich relevante Immissionsgrenzwerte, Mess- und Berechnungsmethoden, Genehmigungsvoraussetzungen sowie Kontroll- und Überwachungsverfahren.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert beispielsweise die Anforderungen des § 48 BImSchG und regelt, wie Geräuschimmissionen von neuen oder bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen zu ermitteln und zu beurteilen sind. Dabei verweist sie insbesondere auf die DIN 45645-1, nach der die Messverfahren und die Bestimmung des Beurteilungspegels durchzuführen sind. Geräusche, die aufgrund auffälliger Geräuschsignaturen, wie z.B. Tonhaltigkeiten, besonders störend sind, werden in der Beurteilung mit Zuschlägen versehen. Die messtechnische Ermittlung des Tonhaltigkeitszuschlages erfolgt nach DIN 45681. Für die Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen wird die DIN 45680 herangezogen, auf welche die TA Lärm verweist.
Entsprechend den Vorgaben der TA Lärm müssen die für die Schallmessungen eingesetzten Schallpegelmessgeräte der Genauigkeitsklasse 1 nach DIN EN IEC 61672-1 entsprechen. Sie müssen über eine Baumusterprüfung / Bauartzulassung nach DIN EN IEC 61672-2 verfügen – also als Schallpegelmesser eichfähig sein - und nach DIN EN IEC 61672-3 von hoheitlicher Stelle individuell geprüft bzw. geeicht werden (Eichung/Kalibrierung). Eine gültige Bauartzulassung ist hierbei entscheidend für die Rechtssicherheit der Messwerte.
Entsprechend der Messaufgabe sowie den damit verbundenen Anforderungen und Zielen können unterschiedliche Messgeräte zum Einsatz kommen. Für kurze Schallmessungen über einen repräsentativen Zeitraum, z.B. von bestimmten, wiederkehrenden Betriebszyklen einer Anlage, werden Klasse 1 Schallpegelmesser wie der Nor145 oder der NL53 verwendet, um präzise Schallpegelwerte zu erfassen. Die Anwendung dieser Geräte ist vielfältig.
Aufgrund von Auflagen oder genehmigungsrechtlichen Vorgaben oder aber aus Transparenzgründen kann es auch notwendig bzw. angebracht sein, eine dauerhafte Überwachung des Schallpegels bzw. Umgebungslärms durchzuführen. Diese Langzeitmessungen finden unter anderem an Industrieanlage mit angrenzender Wohnbebauung oder Dauerbaustellen statt und sollen sicherstellen, dass die Immissionsgrenzwerte in den schutzbedürftigen Gebieten eingehalten werden.
Da Langzeitmessungen meist im Freien und autark durchgeführt werden, werden hierfür spezielle Lärmmessstationen wie die Nor1545 eingesetzt. Diese Schallpegelmessgeräte mit Aufzeichnung – als Lärmmonitoring- / Lärmüberwachungssysteme konzipiert – sind für eine langfristige Installation an einem Messort ausgelegt, halten den Witterungsbedingungen stand und können flexibel mit Strom versorgt werden. Herzstück dieser Geräte ist ein präzises Mikrofon, das den Schallpegel in db erfasst. Die Lärmmessstation überträgt die Messdaten direkt per mobiler Internetverbindung in die Cloud, wo sie von einem integrierten Analysator oder über eine spezialisierte Software analysiert und automatisiert ausgewertet werden können. Über ein Webportal wie die NorCloud können Messberichte ortsunabhängig abgerufen und Einstellungen wie Trigger- oder Schwellenwerte vorgenommen werden. Durch das zusätzliche Hardware-Modul NoiseCompass zur Erkennung der Schalleinfallsrichtung und das Software-Modul NoiseTag zur automatisierten KI-Quellenerkennung (adaptiv) kann sichergestellt werden, dass nur das zu beurteilende Anlagengeräusch in die Beurteilung einfließt. Das Post-Processing der Messdaten kann entweder online in der NorCloud oder auch offline in der Software Nor850 erfolgen (Nor850-GA).