Die Lärmexposition, der Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, kann einen erheblichen Einfluss auf ihre Gesundheit haben. Eine dauerhafte Lärmbelastung im Arbeitsumfeld führt zu Hörschädigungen, Tinnitus oder stressbedingten Beschwerden. Darüber hinaus kann Lärm das Risiko von Arbeitsunfällen erhöhen, da er die Konzentration beeinträchtigt, akustische Warnsignale überdeckt und die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden erschwert.
Um diese Gefahren zu minimieren, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Grundlage hierfür bildet in Deutschland die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), mit der die europäische Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht überführt wurde. In der Verordnung sind unter anderem die unteren und oberen Auslösewerte für den Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) und den Spitzenschalldruckpegel (LCPeak) festgelegt. Wird einer dieser Werte überschritten, müssen konkrete Maßnahmen zum Gehörschutz eingeleitet werden.
Für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bieten die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm), insbesondere Teil 2, detaillierte Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung der Lärmexposition. Als anerkannte Messmethode gilt die DIN EN ISO 9612, die standardisierte Verfahren zur Bestimmung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz beschreibt. Sie legt zudem die Anforderungen an die eingesetzte Messtechnik fest. Ein geeignetes Gerät muss unter anderem der Norm IEC 61672-1 entsprechen und in der Lage sein, den A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel (LAeq) und den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel (LCPeak) zu erfassen.
Zur Durchführung einer Schallpegelmessung an den jeweiligen Arbeitsplätzen können Schallpegelmesser wie beispielsweise der NL-53 oder der Nor145 eingesetzt werden (Genauigkeitsklasse 1). Diese Geräte bieten präzise Messergebnisse und eignen sich ideal zur punktuellen Beurteilung der Lärmbelastung in festen Arbeitsbereichen. Die personenbezogene Auswertung erfolgt dann in der Software. Nach Eingabe der Tätigkeitszeiten an den jeweiligen Arbeitsplätzen wird der persönliche Lärmexpositionspegel LEX,8h berechnet.
Da viele Beschäftigte im Laufe eines Arbeitstages auch Tätigkeiten an nicht stationären Arbeitsplätzen ausführen, wie beispielsweise Gabelstaplerfahrer, ist eine individuelle Messung der tatsächlichen Lärmexposition erforderlich. Hier kommen sogenannte Schalldosimeter / Schallexposimeter zum Einsatz. Das sind kleine, leichte Schallpegelmesser, wie zum Beispiel der dBadge2 oder der NB-14, die an der Schulter der jeweiligen Person befestigt werden. Sie zeichnen den Pegelzeitverlauf über den gesamten Arbeitstag hinweg auf und ermöglichen eine präzise Bewertung der persönlichen Belastung.